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Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland, bebra Verlag, Berlin 2006

Autor : Robert Zagolla
Summary by : Anonymous
Besucher : 134  Wörter: 600   Veröffentlicht am: Juli 19, 2006
Robert Zagolla, Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland, bebra Verlag, Berlin 2006, 239 Seiten, 22 Euro, ISBN 3-89809-067-1.

Cornelius Eisenfresser erlebte im Januar 1706 den wohl furchtbarsten Tag seines Lebens. Der Barbiergeselle „schrie erbärmlich und bat, man möge ihn doch mit weiteren Qualen ver­schonen, aber der Richter stellte ungerührt Fragen zum Tathergang“. Eisenfresser wurde des Mordes beschuldigt.

Durch viele Jahrhunderte hallte das Stöhnen und Jammern gefolterter Menschen. Daumen­schrauben und Nagelbänke sollten sie zwingen, Geständnisse abzulegen. Ist das alles heute nicht mehr vorstellbar?

Robert Zagolla stellt die Geschichte der Folter in Deutschland dar. Sie ging aus dem römi­schen Recht hervor. Der antike „Corpus iuris“ definierte die Folter als „körperliches Leiden und Schmerzen, die eingesetzt werden, um die Wahrheit herauszubekommen“.

Zunächst unterlagen nur Sklaven und Königsmörder der Folter. Ab dem 14. Jahrhundert pie­sackten die Gerichtsknechte auch freie Bürger. Ebenso folterte die Justiz „He­xen“, nicht min­der Juden, sofern man glaubte, dass letztere Brunnen vergiftet hätten.

Während der frühen Neuzeit entgingen nur Adelige, Geistliche und promovierte Akademi­kern der Tortur- meistens.

Fast überall in Europa gab es „peinliche Befragungen“. Zagolla betont jedoch wichtige re­gionale Unterschiede. Wo eine höhere Rechtskultur existierte, etwa in Italien, blieb die Kneif­zange in der Schublade. Jedoch dominierten rechtsunkundige Laien die deutschen Gerichte.

Bezichtigten ein oder zwei Personen jemanden eines „Verbrechens“, durfte derjenige gefol­tert werden. Damals gab es fast keine kriminalistischen Methoden; daher galten Geständnisse als besonders wichtig. Aber „gestanden“ unter der Folter nicht auch Un­schuldige? In aber­gläubischen Epochen habe man diese Möglichkeit verdrängt.

Zweifellos spielten sadistische Gelüste eine Rolle. „Die Technik des Quälens faszinierte schon immer“. Der Justiz standen reichhaltige Arsenale zur Verfügung- Peitsche, „eiserne Jung­frau“, Daumenschrauben, Streck­bänke, Feuer, Hängebalken.

Bis ins 18. Jahrhunderts wurde die Folter „ganz selbstverständlich angewandt“. Es gelang nicht, die Willkür zu beschränken. Immer noch fürchteten viele, dass, ohne zu stechen und zu brennen, Schuldige nicht zu überfüh­ren seien.

1740 schaffte Friedrich II. in Preußen die Tortur ab; ausgenommen blieben allerdings Ma­jestätsverbrechen, Landesverrat und „große Mordtaten“. Friedrich sah in der Folter eine „nutzlose Quälerei“. Andere deutsche Staaten verboten sie Jahrzehnte später; gleichzeitig fan­den Justizreformen statt.

In Kaiserreich und Weimarer Republik durfte offiziell nicht gefoltert werden. Den­noch gab es „brutale Übergriffe“ gegen Untersuchungsgefangene. Eingeborene der deutschen Ko­lonien wurden gefoltert.

Im „Dritten Reich“ misshandelte die Gestapo „politische Verbrecher“, um „Geständ­nisse“ und andere Aussagen zu erpressen. Die Staatsterroristen schlugen, wandten Stromstöße, Lichtbestrahlung, auch Dau­menschrauben an. „Sadismus“ und „deutsche Pflichterfüllung“ verschmolzen hierbei.

Politische Häftlinge der DDR erlitten ebenso Folterqualen, besonders Psychoterror wie Iso­lationshaft, Schlafentzug, Verhaftung von Familienangehöri­gen.

Dass die Folter nicht der Vergangenheit angehöre, zeige der Fall des Frankfurter Vizepoli­zeipräsidenten Wolfgang Deschner, der drohte, einen Kindesentführer zu foltern. Zagolla hat ein sehr interessantes Buch verfasst.

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