„Wir bleiben lieber bei uns“
Das Zuwanderungsgesetz in der BRDBis vor kurzem
regelte die Angelegenheiten der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland das
Ausländergesetz
vom 09.07.1990, das am 01.01.1991 in Kraft trat. Es sollte die
Einwanderung beschränken und kontrollieren. Gleichzeitig wollte man jedoch
damit auch die Integration (Einbürgerung) der bereits in Deutschland lebenden
Ausländer ermöglichen.
Keine 10 Jahre
später fängt bereits der langwierige Weg zur Änderung der die Ausländer
betreffenden Regelungen und zur Einführung eines neuen Ausländerrechtes an.
Mitte des Jahres 2000 versammelt sich unter der Leitung von Rita Süssmuth (CDU)
eine Kommission von Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen,
Kommunen, Wissenschaftler und politischen Parteien, die 2001 einen Vorschlag
hervorbringen. Man soll qualifizierte Zuwanderer nach einem Punktesystem aktiv
auswählen können, Sprach- und Orientierungskurse anbieten, um auf diese Weise
die Einbürgerung der Ausländer zu erleichtern, und auch das Asylrecht soll
verändert werden. Dieser Vorschlag kann sich nicht durchsetzen, weil die
rot-grüne Koalition in eigenen Reihen keine Mehrheit im Bundesrat erreichen
konnte und die CDU und CSU das Arbeitsergebnis der Kommission von vorne herein
abgelehnt haben. In Folge langer Vermittlungen
wird schließlich ein Kompromiss
herausgearbeitet, der das Punktesystem ausschließt und den Anwerbestopp für
ausländische Arbeitnehmer vom 1973 beibehält, auch wenn er nun drei Ausnahmen
vorsieht: unter bestimmten Bedingungen für Unternehmer, ausländische
Studierende und Topwissenschaftler sowie Topmanager.
Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen.
Am
01.07.2004 wird dem Kompromiss, der erhebliche Abstriche seitens der rot-grünen
Regierung bedeutet, im Bundestag mit großer Mehrheit zugestimmt. 8 Tage später
wird das Zuwanderungsgesetz endgültig vom Bundesrat verabschiedet. Vier Jahre
Debatten und zwei parlamentarische Anläufe waren nötig, damit das neue Gesetz
am 01.01.2005 schließlich in Kraft treten kann.
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